SICHERHEITSFACHKRAFT
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Aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) haben Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte zu bestellen. Die Sicherheitsfachkräfte und der Arbeitsmediziner gelten als Präventivfachkräfte für Arbeitssicherheit.
Daraus ist schon unsere Hauptaufgabe ersichtlich - PRÄVENTIV für Arbeitssicherheit zu wirken.
Ein Auszug meiner Aufgaben als SFK (im AschG geregelt):
- Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich Gefahrenverhütung
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren ; Festlegung von Maßnahmen (Evaluierung)
- Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
- Mitarbeit bei der Planung von Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen
- Besichtigung der Arbeitsstätten und Baustellen
- Mitarbeit bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
- Unterweisungen und Belehrungen sowie die Erstellung von Betriebsanweisungen
- Zusammenarbeit mit den Arbeitsmedizinern und Belegschaftsangehörigen
Falls sich auf Ihrem Arbeitsplatz Fragen der Arbeitssicherheit ergeben, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie (beachten Sie bitte die Sicherheits- und Gesundheitsschutzinformationen auf Ihrem Arbeitsplatz).
Wir hoffen Ihnen damit einen noch sichereren Arbeitsplatz zu ermöglichen. Dies funktioniert allerdings nur mit Ihrer aktiven Hilfe.
Wir sind um Ihre Sicherheit bemüht
Sonja Kaser (SFK Sekretariat) und Markus Plunger (SFK)
