PATIENTENCHARTA
Regierungsvorlage
Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann, - im Folgenden Vertragsparteien genannt - kommen überein, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
- Zielsetzung und Definition
- Grundsätzliches
- Recht auf Behandlung und Pflege
- Recht auf Achtung der Würde und Integrität
- Recht auf Selbstbestimmung und Information
- Recht auf Dokumentation
- Besondere Bestimmungen für Kinder
- Vertretung von Patienteninteressen
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
- Schlussbestimmungen
- Vorblatt
- Erläuterungen - allgemeiner Teil
