UNFALLAMBULANZ
Tätigkeitsbereich
Unser Tätigkeitsbereich ist geregelt durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)
Eigenverantwortliche Tätigkeiten lt. GuKG § 14
- Erhebung und Feststellung der Pflegebedürfnisse
- Planung und Durchführung von Pflegemaßnahmen
- Info zur Krankheitsvorbeugung / Gesundheitsförderung
- Dokumentation / Organisation der Pflege
- Anleitung / Begleitung von Schülern und Hilfspersonal
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mitverantwortliche Tätigkeiten lt. GuKG §15
- Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung
- Anordnungsverantwortung des Arztes,
Durchführungsverantwortung des Gesundheits- und Krankenpflegepersonals - Schriftliche Anforderung ist erforderlich
Beispiele mitverantwortlicher Tätigkeiten
- Vorbereitung und Verabreichung von subkutanen, intramuskulären und Intravenösen Injektionen (nur Vorbereitung!)
- Vorbereitung und Anschluss von Infusionen bei liegendem Gefäßzugang
- Durchführung von Nahtentfernung und Verbandwechsel
- Anlegen von speziellen Verbänden (semirigide und rigide Stützverbände, thermoplastische Schienen, Orthesen und Extensionen)
- Assistenz bei chirurgischen Eingriffen (Wundversorgungen, Punktionen, Drainagen, Metallentfernungen, usw.)
Zusätzlich sind zahlreiche administrative und organisatorische Tätigkeiten zu erledigen.
