SCHWANGERSCHAFT und GEBURT
Ambulante Geburt - Nachbetreuung
Ambulante Geburt heißt, dass Sie möglichst bald nach der Geburt im Krankenhaus wieder in die gewohnte Umgebung zurückkehren und das Wochenbett daheim verbringen. Die Hebamme, mit der Sie schon in der Schwangerschaft Kontakt aufgenommen haben, betreut Sie zu Hause. Beim täglichen Hausbesuch - in der ersten Lebenswoche - kontrolliert sie das Gewicht des Babys, zeigt Ihnen wie man es badet, wickelt und wie man den Nabel pflegt. Sie gibt Ihnen und Ihrem Baby Hilfestellung beim Stillen und weiß Rat, wenn es einmal nicht ganz klappen sollte. Wenn Sie nicht stillen können oder möchten, hilft sie bei der Zubereitung des Fläschchens und beim Füttern.
Sie unterstützt Sie beim Milcheinschuss und vergewissert sich, dass sich Ihre Gebärmutter gut zurückbildet. Anleitung zur Rückbildungsgymnastik und viele Tipps aus der Hebammenpraxis werden Sie im Verlauf der Betreuung bekommen. Erfahrungsgemäß tauchen ja die meisten Fragen erst auf, wenn man zu Hause auf sich gestellt ist.
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Hebammenbetreuung ist eine Leistung der Krankenkasse:
Wenn Sie das Krankenhaus vor dem 4. Wochenbetttag verlassen, übernimmt die Kosten für die weitere Betreuung Ihre Krankenkasse. Die Hebamme rechnet direkt ab.
Nach einem Kaiserschnitt, nach Zwillings- oder Frühgeburt haben Sie Anspruch, wenn Sie das Krankenhaus vor dem 6. Wochenbetttag verlassen. Bei Problemen sind bis zur 8. Woche bis zu 14 Hausbesuche möglich.
Fühlen Sie sich von dieser Art der Betreuung angesprochen?
Dann melden Sie sich möglichst schon ab der 30. Schwangerschaftswoche bei Ihrer Hebamme an. Einige Wochen vor dem Geburtstermin trifft sich die Hebamme mit Ihnen, um Vorbereitungen und offene Fragen zu klären.
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Freiprakt. Hebamme Manuela Aigner Treubach 0676 / 4500991 07724 / 81700 aigner_manuela@aon.at Hebamme seit 1993, Mutter von zwei Kindern, seit 2002 freiberufliche Hebamme im Bereich Nachbetreuung. |
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Hebamme Maria Preishuber Ranshofen 07722 / 62360 0664 / 4352633 Hebamme seit 1979, Mutter von drei Kindern, angestellt im Krankenhaus Braunau und freiberufliche Tätigkeit in der Nachbetreuung |
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Hebamme Christine Gruber D-84359 Simbach/Inn 0049 - 8571 - 7350 mimo@tronicplanet.de Hebamme u. a. in Brasilien und Bangladesch, freiberuflich seit 1981 in Simbach tätig und seit 1998 im Krankenhaus Braunau angestellt. |
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Hebamme Baischer Michaela Neukirchen 07729 / 2988 0664 / 8617435 mbaischer@scc.co.at Hebamme seit 1995, Mutter von 2 Kindern, seit 2002 auch freipraktizierend tätig. |
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Hebamme Eva Wimmer Ranshofen 07722/62366 0650/2483375 Eva.Wimmer1@gmx.at Hebamme seit 2001, Mutter von zwei Kindern, freiberufliche Hebamme in der Nachbetreuung. |
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Leistungen der deutschen Krankenkassen
Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch die Hebamme. Bis Ihr Kind acht Wochen alt ist, können Sie darüber hinaus 16 mal die Hebamme um Rat und Hilfe bitten.
Bei Stillproblemen können Sie anschließend noch einmal 4 mal Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen.
Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes (auch vom Haus- oder Kinderarzt) möglich.









